Ratgeber · Objekt, Außengastronomie
Fläche im öffentlichen Raum
Vor dem Lokal endet das eigene Grundstück oft an der Hauswand. Alles davor gehört der Gemeinde.
Wer Tische und eine Beschattung auf den Gehweg stellt, nutzt öffentliche Fläche über den Gemeingebrauch hinaus. Dafür ist eine Erlaubnis nötig, und sie bringt Bedingungen mit, die die Konstruktion unmittelbar betreffen.
Wofür die Erlaubnis gilt
Erlaubt wird eine bestimmte Fläche für eine bestimmte Nutzung in einem bestimmten Zeitraum. Alle drei Angaben stehen im Bescheid, und alle drei sind verbindlich.
Die Fläche wird in der Regel mit Maßen und oft mit einer Skizze festgelegt. Maßgeblich ist, was tatsächlich belegt wird, also auch eine Markise, die über die markierte Linie hinausragt, selbst wenn ihre Stützen innerhalb stehen.
Die Nutzung ist meist auf die Bewirtung beschränkt. Eine Lagerfläche, ein Verkaufsstand oder eine dauerhafte Einhausung sind davon nicht gedeckt und brauchen eine eigene Betrachtung.
- Fläche mit Maßen festgelegt
- Nutzung auf Bewirtung beschränkt
- Zeitraum befristet
- Überstand zählt zur Fläche
Wie der Antrag abläuft
Zu beachten ist außerdem, dass die Erlaubnis personenbezogen erteilt wird. Sie gilt für den Betrieb, der sie beantragt hat, und geht bei einer Übergabe nicht automatisch auf den Nachfolger über. Der neue Betreiber stellt einen eigenen Antrag, und das gehört bei einer Übernahme früh auf die Liste, weil die Fläche sonst für Wochen ausfällt.
Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde. Eingereicht werden ein Lageplan mit der gewünschten Fläche, Angaben zum Mobiliar und eine Beschreibung der geplanten Beschattung.
Beteiligt werden häufig weitere Stellen. Die Straßenbaulastträger prüfen die Durchgangsbreite, bei Konstruktionen mit Fundamenten kommt die Bauaufsicht hinzu, und in Altstadtlagen oft auch die Gestaltungsberatung.
Die Bearbeitung dauert je nach Gemeinde einige Wochen. In Städten mit vielen Anträgen empfiehlt es sich, im Winter einzureichen, damit die Erlaubnis zum Saisonbeginn vorliegt.

Typische Auflagen
Am häufigsten ist eine Mindestbreite für den verbleibenden Gehweg. Verbreitet sind Werte um eineinhalb Meter, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen und ein Rollstuhl durchpasst.
Die zweite häufige Auflage betrifft die lichte Höhe. Alles, was über den Gehweg ragt, muss hoch genug sitzen, dass niemand dagegenstößt; zwei Meter fünfzig sind ein verbreiteter Mindestwert.
Hinzu kommen Vorgaben zur Gestaltung: zulässige Farben, Verzicht auf grelle Werbung, manchmal ein vorgegebener Rahmen für Material und Form. In Altstadtlagen sind diese Vorgaben oft detailliert.
- Restbreite des Gehwegs
- Lichte Höhe über dem Weg
- Farb- und Materialvorgaben
- Begrenzung der Beschriftung
Was das für die Konstruktion heißt
Freistehende Stützen sind auf öffentlichem Grund selten erwünscht, weil sie den Weg verstellen und ein Fundament verlangen. Bevorzugt werden Lösungen, die an der Hauswand befestigt sind und frei auskragen.
Das verschiebt die Last auf die Fassade und stellt höhere Anforderungen an die Befestigung. Eine auskragende Konstruktion über drei Metern braucht kräftige Konsolen und einen tragfähigen Untergrund.
Wo Stützen unvermeidlich sind, lassen sich Bodenhülsen setzen, aus denen die Stützen in der Winterpause gezogen werden. Die Hülsen schließen bündig ab und stören dann niemanden.
Befristung, Verlängerung
Erlaubnisse werden befristet erteilt, häufig für eine Saison oder für ein Jahr. Sie verlängern sich nicht automatisch, sondern müssen neu beantragt werden, meist mit vereinfachtem Verfahren.
Widerruflich sind sie außerdem. Wird die Straße umgebaut, eine Leitung erneuert oder die Verkehrsführung geändert, kann die Fläche vorübergehend entfallen. Konstruktionen sollten sich deshalb zurückbauen lassen.
Für die Investitionsrechnung heißt das: Eine demontierbare Lösung ist auf öffentlichem Grund fast immer die klügere. Sie lässt sich versetzen, und sie erfüllt die Bedingung der Rückbaubarkeit ohne Diskussion. Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Wer das Lokal später verlegt oder übergibt, nimmt eine demontierbare Anlage mit oder übergibt sie als Teil der Ausstattung. Eine fest verankerte Konstruktion bleibt dagegen zurück und ist damit für den Betreiber verloren, obwohl er sie bezahlt hat.
Wie wir das in der Ausführung umsetzen, steht auf der Seite Objekt, Außengastronomie.
Kurz zusammengefasst
Häufige Fragen
Brauche ich für Tische allein schon eine Erlaubnis?
Ja. Jede Nutzung öffentlicher Fläche über den Gemeingebrauch hinaus ist erlaubnispflichtig, auch ohne Überdachung.
Wie breit muss der Gehweg frei bleiben?
Das legt die Gemeinde fest. Verbreitet sind etwa eineinhalb Meter, in stark genutzten Lagen auch mehr.
Darf ich Fundamente setzen?
Auf öffentlichem Grund nur ausnahmsweise. Üblich sind Bodenhülsen oder Konstruktionen, die an der Fassade befestigt sind.
Wie lange gilt die Erlaubnis?
Meist für eine Saison oder ein Jahr. Sie ist befristet, widerruflich und muss neu beantragt werden.
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