Ratgeber · Baugenehmigung, Abstandsflächen
Was zur Grenze hin frei bleiben muss
Der Streifen vor einer Wand bleibt frei. Ob eine Überdachung ihn braucht, hängt an ihren Seiten.
Kaum eine Frage kommt bei Überdachungen häufiger auf als die nach dem Abstand zum Nachbarn. Die Antwort fällt unterschiedlich aus, je nachdem ob die Konstruktion offen ist oder seitlich geschlossen, und je nachdem was der Bebauungsplan vorgibt.
Wozu Abstandsflächen dienen
Abstandsflächen sollen Belichtung, Belüftung und Brandschutz sichern und verhindern, dass Gebäude einander zu nah rücken. Ihre Tiefe bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe der Wand, die ihnen gegenübersteht.
Je höher eine Wand, desto größer der Streifen davor. Dieser Streifen muss auf dem eigenen Grundstück liegen; er darf nicht auf das Nachbargrundstück hinüberreichen, es sei denn, dort ist eine entsprechende Baulast eingetragen.
Eine offene Überdachung ohne Wände wirft diese Frage in vielen Ländern gar nicht erst auf, weil es keine Wand gibt, vor der eine Abstandsfläche läge. Genau an diesem Punkt entscheidet sich die Beurteilung.
- Tiefe richtet sich nach der Wandhöhe
- Streifen liegt auf dem eigenen Grundstück
- Ohne Wand oft keine Abstandsfläche
- Baulast als Ausnahme
Offene Konstruktion, geschlossene Wand
Eine Überdachung auf Pfosten, die zu allen Seiten offen bleibt, wird in der Regel großzügiger behandelt als ein Anbau mit Wänden. Sobald eine Seite geschlossen wird, verändert sich die Beurteilung häufig grundlegend.
Das betrifft nicht nur gemauerte Wände. Auch eine feste Verglasung, eine Schiebewand oder ein dauerhaft montiertes Seitenelement kann als Wand gewertet werden, je nachdem wie fest sie mit der Konstruktion verbunden ist.
Wer also knapp an der Grenze plant und später seitlich schließen möchte, sollte das von Anfang an mit beurteilen lassen. Eine nachträglich eingebaute Wand kann eine zulässige Konstruktion unzulässig machen.

Privilegierte Bauten an der Grenze
Die Bauordnungen lassen bestimmte Bauten unmittelbar an der Grenze zu, darunter Garagen, Carports, Gartenhäuser und in einigen Ländern auch überdachte Freisitze. Dafür gelten eigene Grenzwerte.
Typisch sind eine Begrenzung der Höhe an der Grenze, eine Begrenzung der Länge entlang derselben Grenze und ein Höchstwert für die Gesamtlänge entlang aller Grenzen eines Grundstücks. Wer bereits eine Garage an der Grenze stehen hat, verbraucht damit einen Teil dieses Kontingents.
Die Höhe wird dabei an der Grenze gemessen, nicht in der Mitte der Konstruktion. Bei abfallendem Gelände kann dieselbe Überdachung an der einen Grenze zulässig und an der anderen zu hoch sein.
- Höhenbegrenzung an der Grenze
- Längenbegrenzung je Grenze
- Gesamtlänge über alle Grenzen
- Vorhandene Bauten zählen mit
Der Bebauungsplan geht vor
Über allem steht der Bebauungsplan, wenn es einen gibt. Er kann Baugrenzen festsetzen, hinter denen nicht gebaut werden darf, und zwar unabhängig davon, ob die Bauordnung das Vorhaben sonst zuließe.
Häufig finden sich dort auch Vorgaben zur Dachform, zur Farbe und zum Anteil versiegelter Fläche. Letzteres betrifft Überdachungen unmittelbar, weil eine neue Dachfläche als versiegelt gilt und in die Rechnung eingeht.
Den Bebauungsplan erhalten Sie bei der Gemeinde, oft auch online. Ein Blick hinein dauert zehn Minuten und beantwortet die meisten Fragen, bevor geplant wird.
Absprache mit dem Nachbarn
Rechtlich zulässig und nachbarschaftlich klug sind zwei verschiedene Dinge. Eine Konstruktion direkt an der Grenze verändert für den Nachbarn den Ausblick, manchmal auch die Besonnung seines Gartens.
Ein kurzes Gespräch vorher kostet nichts und verhindert die meisten Auseinandersetzungen. Hilfreich ist, die geplanten Maße und ein Bild des Produkts zu zeigen, damit das Ergebnis vorstellbar wird.
Wo eine Zustimmung nötig ist, etwa für eine Baulast oder für eine Unterschreitung des Abstands, sollte sie schriftlich vorliegen. Mündliche Zusagen überdauern einen Eigentümerwechsel dagegen nicht und helfen im Streitfall niemandem weiter.
Wie wir das in der Ausführung umsetzen, steht auf der Seite Baugenehmigung, Abstandsflächen.
Kurz zusammengefasst
Häufige Fragen
Darf ich direkt an die Grenze bauen?
In vielen Ländern ja, innerhalb festgelegter Höhen- und Längenbegrenzungen. Vorhandene Garagen oder Gartenhäuser an derselben Grenze zählen dabei mit.
Ändert eine Seitenwand etwas?
Häufig ja. Eine geschlossene Seite kann eine Abstandsfläche auslösen, die bei der offenen Konstruktion nicht entstanden wäre.
Zählt eine Markise als Bebauung?
In der Regel nicht, weil sie beweglich ist und keine eigene Konstruktion an der Grenze bildet. Feste Überdachungen werden anders beurteilt.
Was gilt ohne Bebauungsplan?
Dann richtet sich die Zulässigkeit nach der Bauordnung und nach der Umgebung. Eine Anfrage bei der Bauaufsicht schafft Klarheit.
Mehr aus unserem Ratgeber
Verfahrensfrei: welche GrößenBis zu welchen Maßen eine Überdachung ohne Bauantrag auskommt und was dabei zählt.Weiterlesen →
Bauantrag: Unterlagen, AblaufWelche Unterlagen eingereicht werden und wie lange ein Verfahren üblicherweise dauert.Weiterlesen →
Regenwasser: Versickerung, KanalWohin das Wasser der neuen Dachfläche darf und warum die Gemeinde mitredet.Weiterlesen →Wir sehen uns die Lage an und sagen Ihnen, was dort zulässig ist.
