Ratgeber · Baugenehmigung, Abstandsflächen

Vom Antrag bis zur Genehmigung

Ein Bauantrag ist weniger aufwendig, als sein Ruf vermuten lässt. Die meiste Arbeit liegt im Zusammenstellen der Unterlagen.

Wenn ein Vorhaben nicht verfahrensfrei ist, führt der Weg über einen Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Was dabei eingereicht wird, ist in jedem Bundesland ähnlich, und der zeitliche Rahmen lässt sich gut abschätzen.

Wer den Antrag einreicht

Einen Bauantrag stellt der Bauherr, also der Eigentümer. Unterschreiben muss ihn zusätzlich ein Entwurfsverfasser, der bauvorlageberechtigt ist. Das ist in der Regel ein Architekt oder ein Bauingenieur mit entsprechender Eintragung.

Für kleinere Vorhaben gibt es in manchen Ländern Erleichterungen, bei denen auch andere Berufsgruppen die Unterlagen vorlegen dürfen. Ob das zutrifft, hängt von der Art und Größe des Vorhabens ab und sollte vorher geklärt werden.

Als Hersteller und ausführender Betrieb liefern wir die technischen Unterlagen zum Produkt zu: Ansichten, Schnitte, Angaben zu Material und Farbe sowie die statischen Nachweise. Der Entwurfsverfasser fügt sie in den Antrag ein.

  • Bauherr stellt den Antrag
  • Entwurfsverfasser unterschreibt mit
  • Technische Unterlagen kommen vom Hersteller
  • Erleichterungen je nach Land möglich

Welche Unterlagen dazugehören

Den Kern bildet der amtliche Lageplan, in den das Vorhaben eingetragen wird. Er zeigt Grundstücksgrenzen, vorhandene Gebäude und die geplante Lage der Überdachung, dazu die Abstände zu den Grenzen.

Hinzu kommen Bauzeichnungen: Grundriss, Ansichten und mindestens ein Schnitt, jeweils bemaßt. Sie zeigen Höhen, Dachneigung und den Anschluss an das Gebäude. Bei einer Überdachung bleiben diese Zeichnungen überschaubar.

Dazu kommt eine Baubeschreibung, die Material, Farbe und Nutzung benennt, sowie die Angaben zur Entwässerung. Wo eine eigene Berechnung verlangt wird, gehört sie ebenfalls in die Mappe, manchmal erst zur Baufreigabe.

Planungsunterlagen für einen Wintergarten

Der Weg durch die Behörde

Nach dem Eingang prüft die Behörde zunächst, ob die Unterlagen vollständig sind. Fehlt etwas, kommt eine Nachforderung, und die Frist beginnt praktisch von vorn. Vollständigkeit ist deshalb wichtiger als Schnelligkeit.

Danach folgt die inhaltliche Prüfung. Beteiligt werden je nach Lage weitere Stellen, etwa die Gemeinde zum Einvernehmen, der Entwässerungsbetrieb oder bei besonderen Lagen der Denkmalschutz. Jede Beteiligung kostet Zeit.

Sind die Nachbarn betroffen, werden sie angehört oder haben bereits unterschrieben. Eine vorab eingeholte Nachbarunterschrift verkürzt das Verfahren spürbar und nimmt zugleich das Risiko eines späteren Widerspruchs.

  • Vollständigkeitsprüfung zuerst
  • Beteiligung weiterer Stellen
  • Nachbarbeteiligung je nach Lage
  • Unterschrift vorab spart Zeit

Dauer, Kosten, Gebühren

Für ein überschaubares Vorhaben liegt die Bearbeitungszeit meist zwischen sechs und zwölf Wochen, gerechnet ab vollständigem Eingang. In Ballungsräumen und in den Sommermonaten kann es länger dauern.

Die Gebühren richten sich nach den Rohbaukosten und bleiben bei einer Überdachung in einem moderaten Rahmen. Dazu kommen die Kosten für den Lageplan, für den Entwurfsverfasser und gegebenenfalls für die Prüfung der Berechnung.

Rechnen Sie die Bearbeitungszeit in die Terminplanung ein. Wer im Frühjahr im Freien sitzen möchte, reicht die Unterlagen besser im Herbst des Vorjahres ein.

Was Sie parallel schon tun können

Während die Behörde prüft, lässt sich vieles vorbereiten. Die Auswahl von Farbe, Eindeckung und Zubehör kann abgeschlossen werden, ebenso die Entscheidung über Beleuchtung oder spätere Seitenelemente.

Nicht beginnen sollte dagegen die Fertigung. Ändert die Behörde noch etwas an Höhe, Lage oder Dachform, wären bereits gefertigte Teile verloren. Wir starten die Produktion deshalb erst nach der Genehmigung.

Vorbereitende Arbeiten am Grundstück sind dagegen möglich, soweit sie nicht Teil des Vorhabens sind. Ein neuer Belag, ein verlegtes Leerrohr oder ein freigeräumter Zugang helfen später und sind unabhängig vom Verfahren. Sinnvoll ist außerdem, die Nachbarn in dieser Zeit anzusprechen, falls das nicht schon geschehen ist. Wer früh weiß, was geplant ist, legt seltener Widerspruch ein, und ein laufendes Verfahren lässt sich dadurch spürbar beruhigen. Fotos des gewählten Produkts helfen dabei mehr als jede Zeichnung, weil sie das fertige Bild vorstellbar machen.

Wie wir das in der Ausführung umsetzen, steht auf der Seite Baugenehmigung, Abstandsflächen.

Kurz zusammengefasst

Wer den Antrag einreichtEinen Bauantrag stellt der Bauherr, also der Eigentümer.
Welche Unterlagen dazugehörenDen Kern bildet der amtliche Lageplan, in den das Vorhaben eingetragen wird.
Der Weg durch die BehördeNach dem Eingang prüft die Behörde zunächst, ob die Unterlagen vollständig sind.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Bauantrag?

Meist sechs bis zwölf Wochen ab vollständigem Eingang. Fehlende Unterlagen verlängern das Verfahren deutlich.

Brauche ich einen Architekten?

Für die Unterschrift einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. In manchen Ländern gibt es für kleine Vorhaben Erleichterungen.

Was kostet das Verfahren?

Die Gebühren richten sich nach den Rohbaukosten und bleiben bei einer Überdachung überschaubar. Lageplan und Entwurfsverfasser kommen hinzu.

Darf ich vorher schon bestellen?

Besser nicht. Ändert die Behörde Höhe oder Lage, sind bereits gefertigte Teile nicht mehr verwendbar.

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