Ratgeber · Entwässerung, Hausanschluss

Wohin das Wasser darf

Eine Überdachung erzeugt eine neue Dachfläche. Das Wasser, das dort anfällt, muss einen geregelten Weg bekommen.

Vierzig Quadratmeter Dachfläche liefern bei einem kräftigen Sommerregen in kurzer Zeit mehrere hundert Liter. Dieses Wasser verschwindet nicht von selbst. Wohin es darf, entscheiden die Gemeinde und der Boden auf dem Grundstück.

Zwei zulässige Wege

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder das Wasser versickert auf dem eigenen Grundstück, oder es wird in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Welcher Weg zulässig ist, gibt die Gemeinde vor.

Vielerorts gilt inzwischen der Vorrang der Versickerung. Dahinter steht die Entlastung der Kanäle bei Starkregen und die Grundwasserneubildung. Eingeleitet werden darf dann nur, wenn der Boden nachweislich nicht aufnahmefähig ist.

Was auf keinen Fall zulässig ist: das Wasser einfach über die Grundstücksgrenze laufen zu lassen. Wer das tut, haftet für Schäden am Nachbargrundstück, und solche Fälle landen regelmäßig vor Gericht.

  • Versickern auf dem eigenen Grundstück
  • Einleiten in den Kanal
  • Vorrang der Versickerung üblich
  • Ableiten zum Nachbarn unzulässig

Versickerung auf dem Grundstück

Ob versickert werden kann, hängt am Boden. Sand und Kies nehmen Wasser schnell auf, Lehm und Ton kaum. Entscheidend ist der Durchlässigkeitsbeiwert, der sich über eine einfache Probe ermitteln lässt.

Die einfachste Form ist eine Sickermulde: eine flache Vertiefung im Rasen, in die das Fallrohr entwässert. Sie kostet wenig, braucht aber Fläche und muss ausreichend Abstand zum Gebäude halten, damit kein Wasser an die Kellerwand gelangt.

Wo Platz fehlt, kommen Rigolen zum Einsatz, also unterirdische Speicher aus Kies oder Kunststoffelementen. Sie nehmen den Schwall auf und geben ihn verzögert an den Boden ab. Ein Filter davor verhindert, dass sie mit Laub und Sand zusetzen.

Rinne und Ablauf einer Terrassenüberdachung

Anschluss an den Kanal

Soll angeschlossen werden, ist zu klären, welches System vorliegt. Im Trennsystem gibt es eine eigene Leitung für Niederschlagswasser, im Mischsystem läuft alles gemeinsam ab. Beides verlangt unterschiedliche Anschlusspunkte.

Zusätzliche Flächen sind in der Regel anzeigepflichtig und häufig genehmigungspflichtig. Der Entwässerungsbetrieb prüft, ob die Leitung die Mehrmenge aufnimmt, und kann eine Rückhaltung verlangen, bevor er zustimmt.

Eine Rückhaltung kann ein kleiner Speicher mit gedrosseltem Ablauf sein. Er nimmt den Starkregen auf und gibt ihn über Stunden verzögert ab, sodass der Kanal nicht in der Spitze belastet wird.

  • Trennsystem oder Mischsystem klären
  • Neue Flächen anzeigen
  • Prüfung durch den Betrieb
  • Rückhaltung möglich

Versiegelung und Gebühren

Viele Gemeinden erheben eine gesplittete Abwassergebühr. Berechnet wird dann nicht nur der Frischwasserverbrauch, sondern zusätzlich die versiegelte Fläche, von der Wasser in den Kanal gelangt.

Eine neue Überdachung vergrößert diese Fläche. Wird sie an den Kanal angeschlossen, steigt die Gebühr entsprechend. Wird dagegen auf dem Grundstück versickert, bleibt die Fläche in der Regel außen vor.

Rechnen Sie beides durch. Eine Sickermulde kostet einmalig wenig und spart jedes Jahr Gebühren. Über die Nutzungsdauer ist sie fast immer die günstigere Lösung.

Was im Angebot stehen sollte

Ein vollständiges Angebot nennt die Dachfläche, den gewählten Weg für das Wasser, die Lage der Fallrohre und den Anschlusspunkt. Fehlt das, bleibt eine Lücke, die später auf der Baustelle gelöst werden muss.

Wo eine Anzeige oder Genehmigung nötig ist, gehört auch das hinein, zusammen mit der Angabe, wer sie übernimmt. Oft erledigt das der ausführende Betrieb, aber eindeutig muss es sein.

Wir klären diesen Punkt vor der Fertigung, weil die Lage des Ablaufs die Konstruktion beeinflusst. Nachträglich die Seite zu wechseln bedeutet neue Profile, nicht nur ein anderes Rohr. Ebenso gehört die Frage hinein, ob das Wasser später für den Garten genutzt werden soll. Eine Zisterne verlangt einen anderen Anschlusspunkt als eine Mulde und wird deshalb besser gleich mitgeplant.

Wie wir das in der Ausführung umsetzen, steht auf der Seite Entwässerung, Hausanschluss.

Kurz zusammengefasst

Zwei zulässige WegeGrundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten.
Versickerung auf dem GrundstückOb versickert werden kann, hängt am Boden.
Anschluss an den KanalSoll angeschlossen werden, ist zu klären, welches System vorliegt.

Häufige Fragen

Darf ich das Wasser in den Garten laufen lassen?

Nur geregelt, also in eine Mulde oder Rigole mit ausreichendem Abstand zum Gebäude. Unkontrolliertes Ableiten ist nicht zulässig.

Muss ich den Anschluss anmelden?

In den meisten Gemeinden ja. Zusätzliche Flächen am Kanal sind anzeigepflichtig und werden geprüft.

Was kostet eine Rigole?

Das hängt von der Größe ab, die sich aus Fläche und Bodenart ergibt. Bei einer üblichen Überdachung bleibt es im unteren vierstelligen Bereich.

Erhöht die Überdachung meine Abwassergebühr?

Nur wenn sie an den Kanal angeschlossen wird. Bei Versickerung auf dem Grundstück bleibt die Fläche meist unberücksichtigt.

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Wir sehen uns das Grundstück an und schlagen den Weg vor, der dort zulässig ist.